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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Werkstätten für Buchbinderei Donath KG

Stand 01.01.2008

  1. Diese geschäftlichen Vereinbarungen regeln das Vertragsverhältnis für Aufträge der Geschäftskunden gegenüber der Donath KG. Geschäftskunden dieser Allgemeinen Geschäftsvereinbarungen der Donath KG sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
  2. Erfüllungsort der durch die Donath KG zu erbringenden Werkleistungen sind die Werkstätten für Buchbinderei Donath KG in der Zietenstraße 65 in 09130 Chemnitz, es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Ort.
  3. Rechnungen werden fällig, sobald sie dem Geschäftskunden zugehen. Der Kunde hat jedoch eine Zahlungsfrist von 15 Tagen. Der Verzug tritt ohne Mahnung 15 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Skonti bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
  4. Alle Zeichnungen, Muster und Entwürfe sowie Prototypen bleiben geistiges Eigentum der Donath KG. Im Rahmen eines Auftrages für einen Geschäftskunden hergestellte Prägewerkzeuge können vom Kunden jederzeit wieder genutzt und hierzu auch herausverlangt werden. Die Donath KG bleibt jedoch Eigentümerin dieser Prägewerkzeuge.
  5. Mustertreue kann bei der Verarbeitung von Materialien, die eine Natur gegebene Ungleichmäßigkeit aufweisen, nicht gewährleistet werden.
  6. Die Donath KG ist nicht verpflichtet, vom Geschäftskunden angelieferte Materialien auf Beschaffenheit und Menge zu prüfen.
  7. Bei Serienfertigungen hat die Donath KG das Recht, ein Belegexemplar zu archivieren. Bei Serienfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% nicht beanstandet werden. Berechnet wird nur die gelieferte Menge.
  8. Wenn die Parteien einen bestimmten Liefertermin vereinbart haben, kommt die Donath KG in Verzug, wenn der Geschäftskunde eine Nachfrist von 14 Tagen schriftlich gesetzt hat. Bei Lieferverzug kann der Kunde Schadenersatz bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nur dann, wenn der Donath KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
  9. Die Donath KG liefert die Ware immer unter Eigentumsvorbehalt. Vereinbart wird auch ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Bearbeitet die Donath KG Waren des Geschäftskunden, so werden beide Parteien Miteigentümer im Umfang des jeweiligen Wertes. Der Wert für die Leistungen der Donath KG richtet sich dabei nach dem Auftragswert.
    Der Geschäftskunde ist berechtigt, die seitens der Donath KG gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, jedoch nur, wenn er unter Beachtung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes dafür Sorge trägt, dass die Ware gegenüber der Donath KG in jedem Fall bezahlt wird. Hierfür steht der Geschäftskunde ein und sondert gegebenenfalls die von dessen Auftraggeber geleisteten Zahlungen im Umfang des Auftragswertes der Donath KG aus.
  10. Der Geschäftskunde prüft die von der Donath KG gelieferte Ware bei Übergabe und rügt erkennbare Mängel unverzüglich. Muster und Belegexemplare sowie Korrekturabzüge müssen vom Kunden im besonderen Maße auf Übereinstimmung mit dem von ihm gewünschten Vertragsgegenstand überprüft werden. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Fertigungsfreigabe auf den Geschäftskunden über. Mängel bessert die Donath KG nach. Der Geschäftskunde wird erst dann eine Ersatzlieferung beanspruchen, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist. Anstelle der Ersatzlieferung kann der Geschäftskunde auch vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung beanspruchen. Für Mangelfolgeschäden bzw. Schadenersatzansprüche des Geschäftskunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Donath KG nur bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, der Donath KG kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für pflichtwidriges Handeln nachgewiesen werden.
  11. Wenn der Geschäftskunde die zur Lieferung bereit stehenden Waren innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige nicht abholt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Eine Haftung wird nach diesem Zeitpunkt generell ausgeschlossen.
  12. Gerichtsort ist Chemnitz.

  13. AGBs als PDF-Dokument öffen
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